- Schrecksekunde
- Schrẹck|se|kun|de 〈f. 19〉1. Zeitspanne, während der man sich vor Schrecken wie gelähmt fühlt2. 〈Rechtsw.〉 Zeitdauer vom Auftreten eines unvermuteten Hindernisses bis zum zweckvollen Handeln● eine kurze, lange \Schrecksekunde haben
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Schrẹck|se|kun|de, die:(die normale Reaktionszeit verlängernde) Zeitspanne, während deren eine Person infolge eines Schrecks reaktionsunfähig ist.* * *
Schrecksekunde,Zeitraum, der von der Wahrnehmung bis zur reaktiven Beantwortung eines Gefahrenreizes verstreicht; die Dauer (0,6-1,2 s) ist von der Persönlichkeit, der körperlich-psychischen und geistigen Verfassung (Verlängerung durch Ermüdung, Alkoholgenuss) und der Situation abhängig; kann juristisch (Verkehrsrecht) als Verlängerung der Reaktionszeit (Anhalteweg) berücksichtigt werden.* * *
Schrẹck|se|kun|de, die: (die normale Reaktionszeit verlängernde) Zeitspanne, während deren eine Person infolge eines Schrecks reaktionsunfähig ist: eine kurze, lange S. haben; Zwar gab es am Schwebebalken ... einige -n, weil Jana Vogel und Martina Jentsch das Gerät unfreiwillig verlassen mussten (NNN 9. 11. 85, 2); Nur wenn sich zwei Kunden per Video sympathisch gefunden haben, kommt es zu einem Treffen, sagen die Vermittler, die diese Prozedur schon deshalb für trefflich halten, weil die „S. beim ersten Rendezvous“ entfalle (Spiegel 33, 1985, 74).
Universal-Lexikon. 2012.